Nicht jede E-Signatur ist gleich. Was eine qualifizierte elektronische Signatur rechtlich besonders macht und wo sie sich auszahlt.
Elektronische Signaturen sind allgegenwärtig, doch unter der EU-eIDAS-Verordnung sind sie nicht alle gleich. eIDAS definiert drei Stufen — einfach (SES), fortgeschritten (AES) und qualifiziert (QES) — und die Unterschiede zählen in dem Moment, in dem ein Vertrag bestritten wird oder eine Aufsicht einen Nachweis verlangt. Die qualifizierte elektronische Signatur steht an der Spitze: Sie ist die einzige Form, die das EU-Recht in jedem Mitgliedstaat der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichstellt.
Eine qualifizierte elektronische Signatur wird mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD) erstellt und durch ein qualifiziertes Zertifikat abgesichert, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird Diese Kette verleiht ihr drei Eigenschaften, die gewöhnlichen E-Signaturen fehlen: Rechtliche Gleichstellung mit der handschriftlichen Unterschrift, automatische grenzüberschreitende Anerkennung in der gesamten EU sowie das grundsätzliche Vertrauen in die Integrität und Authentizität. In der Praxis verschiebt sich die Beweislast: Eine QES gilt als gültig, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
eIDAS 2.0 macht qualifiziertes Signieren zugänglicher denn je: Mit der EU Digital Identity Wallet können natürliche Personen künftig direkt aus der Wallet heraus mit einer QES signieren. Kostenlos für den privaten Gebrauch. Für Unternehmen bedeutet das Die QES entwickelt sich vom Spezialwerkzeug zur gängigen Erwartungshaltung , Signaturprozesse QES-fähig zu machen.
primesign ermöglicht qualifiziertes Remote-Signieren, das EU-weit rechtsverbindlich ist, egal ob mit primesign ENTERPRISE oder dem primesign SIGNATURE SERVER, online & sofort oder per OEM-/API-Integration. Wir helfen Ihnen, QES nahtlos in Verträge, Onboarding- und Dokumentenworkflows zu integrieren, damit Sie Rechtsverbindlichkeit und grenzüberschreitende Anerkennung gewinnen ohne Ihren Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Hürden aufzuerlegen.
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