Kurz gesagt: Sie dürfen fast jeden Vertrag online unterschreiben. Für formfreie Verträge genügt oft eine einfache oder fortgeschrittene Signatur; wo das Gesetz die Schriftform verlangt, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig. Ein durchdachter, mobil nutzbarer Prozess reduziert Abbrüche spürbar und beschleunigt den Abschluss – vom ersten Klick bis zum rechtssicheren Nachweis.
Verträge digital abzuschließen spart Zeit, Porto und Nerven – vorausgesetzt, die Signatur hält im Streitfall stand. Wer einen Vertrag online unterschreiben lassen will, muss deshalb zwei Fragen beantworten: Welches Signaturniveau ist rechtlich erforderlich, und wie gestaltet man den Ablauf so, dass die Gegenseite ihn tatsächlich abschließt? Dieser Leitfaden liefert die Antworten.
Grundsätzlich gilt in der EU Formfreiheit: Die meisten Verträge kommen bereits durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande und brauchen gar keine bestimmte Form. Solche Verträge können Sie problemlos elektronisch schließen. Die eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 stellt in Artikel 25 zudem klar, dass einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie elektronisch ist.
Anders liegt der Fall, wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorschreibt. Dann ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eigenhändige Unterschrift – nach Artikel 25 Absatz 2 eIDAS ist sie dieser gleichgestellt. Einzelne Rechtsgeschäfte sind ganz von der elektronischen Form ausgenommen; hier lohnt im Zweifel ein Blick ins jeweilige nationale Recht. Für die große Mehrheit der geschäftlichen Vereinbarungen gilt jedoch: Sie können sie bedenkenlos online abschließen, solange Sie das passende Signaturniveau wählen und die Identität der Unterzeichner angemessen sichern.
eIDAS kennt drei Stufen. Die einfache Signatur (SES) passt zu risikoarmen, formfreien Vereinbarungen. Die fortgeschrittene Signatur (AES) ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet und erkennt nachträgliche Änderungen – ideal für viele B2B-Verträge mit mittlerem Risiko. Die qualifizierte Signatur (QES) bietet die höchste Beweiskraft und ist immer dann Pflicht, wenn Schriftform gefordert ist.
Ein einfaches Raster hilft bei der Auswahl: je höher das rechtliche Risiko und der Streitwert, desto höher das empfohlene Signaturniveau. Im Zweifel schützt die QES am zuverlässigsten – gerade wenn Sie einen Vertrag online unterschreiben lassen, dessen Wirksamkeit später niemand anzweifeln soll. Wichtig ist außerdem die Identifizierung: Je höher das Niveau, desto zuverlässiger muss feststehen, wer tatsächlich signiert hat – bei der QES etwa über eine geprüfte Fern-Identifizierung.
Mit diesen Schritten wird der digitale Abschluss verlässlich:
Viele Abschlüsse scheitern nicht am Preis, sondern am umständlichen letzten Schritt. Ein durchdachter Online-Vertragsabschluss zahlt sich mehrfach aus:
Vor dem Umstieg tauchen immer wieder dieselben Fragen auf, wenn Unternehmen erstmals einen Vertrag online unterschreiben lassen wollen:
primesign bringt Unternehmen von der einfachen bis zur qualifizierten Signatur an einen Punkt: Verträge lassen sich rechtssicher und ohne Medienbruch online abschließen. Die Lösungen fügen sich in bestehende Abläufe ein und unterstützen genau das Signaturniveau, das Ihr Geschäft verlangt.