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Rechtskonforme digitale Signaturen (eIDAS), um die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse voranzutreiben.

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Kryptografie basierte Trust Services zum Schutz Ihrer digitalen Identitäten, Daten und Geschäftsgeheimnisse.

Qualifizierte elektronische Signaturprodukte auf Basis von eIDAS - rechtsverbindlich und sicher.

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Einblicke in digitale Signaturen, eIDAS und Vertrauensdienste.

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Was ändert sich mit eIDAS 2.0 für Unternehmen?

eIDAS 2.0 ist die Änderungsverordnung (EU) 2024/1183, die seit Mai 2024 in Kraft ist und die ursprüngliche eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erweitert. Kernstück ist die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet), die jeder Mitgliedstaat seinen Bürgerinnen und Bürgern anbieten muss.

Der Schwerpunkt verschiebt sich damit von der reinen Signatur hin zur nutzergeführten digitalen Identität. Natürliche Personen sollen künftig direkt aus der Wallet heraus qualifiziert signieren können — für den privaten Gebrauch kostenlos. Für Unternehmen bedeutet das, dass sich die QES vom Spezialwerkzeug zur Erwartungshaltung von Vertragspartnern entwickelt.

Das ändert sich konkret:

  • Verpflichtende EUDI Wallet: Jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine Wallet bereitstellen; die Wallets werden gegenseitig anerkannt. Die Bereitstellung ist ab Ende 2026 vorgesehen.
  • Signieren aus der Wallet: Qualifiziertes Signieren wird ohne vorherige Zertifikatsbestellung möglich, weil Identität und Autorisierung aus der Wallet stammen.
  • Neue Vertrauensdienste: Elektronische Attributsbescheinigungen (EAA) und qualifizierte Archivierungsdienste kommen als eigenständige qualifizierte Vertrauensdienste hinzu.
  • Akzeptanzpflicht: Sehr große Online-Plattformen und stark regulierte Sektoren müssen die Wallet als Identifizierungsmittel akzeptieren.
  • Attributsnachweise statt Vollidentität: Nutzerinnen und Nutzer geben gezielt einzelne Eigenschaften preis — etwa Volljährigkeit oder Vertretungsbefugnis — statt des vollständigen Ausweises.
  • Wegfall eigener KYC-Strecken: Wer Wallet-Identitäten akzeptiert, kann in vielen Fällen auf eigene Video-Identifizierungen verzichten.

Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten:

  • QES-Fähigkeit herstellen: Onboarding-, Vertrags- und HR-Strecken so bauen, dass sie qualifizierte Signaturen verarbeiten und prüfen können.
  • eIDs als Identitätsquelle akzeptieren: Wer heute ID Austria und den deutschen Personalausweis unterstützt, hat den Architekturschritt zur Wallet bereits gemacht.
  • Langzeitprüfbarkeit sicherstellen: PAdES-Signaturen mit LTV verwenden, damit Dokumente über die gesamte Aufbewahrungsfrist prüfbar bleiben.

primesign ist auf die Unterstützung künftiger eIDAS-2.0-Wallets ausgelegt und ermöglicht das Sofortsignieren mit bestehenden eIDs bereits heute — mit ID Austria und dem deutschen Personalausweis, ohne vorherige Nutzerregistrierung. Wer jetzt auf diese Architektur setzt, muss beim Wallet-Rollout nicht neu integrieren, weil die Wallet aus Prozesssicht lediglich eine weitere Identitätsquelle ist.

Vorteile

  • Deutlich niedrigere Hürde für qualifiziertes Signieren bei Endkunden
  • Wegfall eigener Identifizierungskosten bei Wallet-Nutzung
  • EU-weit einheitliche Identitätsbasis für grenzüberschreitende Prozesse
  • Geringere Abbruchraten in Onboarding- und Vertragsstrecken
  • Neue Vertrauensdienste für revisionssichere Langzeitarchivierung

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