Rechtskonforme digitale Signaturen (eIDAS), um die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse voranzutreiben.
Kryptografie basierte Trust Services zum Schutz Ihrer digitalen Identitäten, Daten und Geschäftsgeheimnisse.
Qualifizierte elektronische Signaturprodukte auf Basis von eIDAS - rechtsverbindlich und sicher.
Einfach, rechtssicher und flexibel. Simple as that.
Signieren von PDF-Dokumenten. PDF-Aufbereitung und Signaturstempel von primesign.
Signieren von Hashwerten. Dokumenten-Aufbereitung und Darstellung verbleibt bei Ihnen.
Aktuelle Dokumente unseres qualifizierten Vertrauensdienstes, Widerrufliste, Root- und CA-Zertifikate, etc.
Ja. Nach Artikel 25 Abs. 1 der eIDAS-Verordnung darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt. Dieses Diskriminierungsverbot gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
In Deutschland erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB die gesetzliche Schriftform. In Österreich gibt § 4 Abs. 1 des Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes (SVG) der QES dieselbe Wirkung für das Schriftformgebot des § 886 ABGB. Für Dokumente ohne gesetzliche Formvorschrift genügen auch die niedrigeren Signaturniveaus.
So ist die Rechtslage in den beiden Märkten aufgebaut:
primesign ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste geführt und stellt qualifizierte Zertifikate für Deutschland, Österreich und den gesamten Binnenmarkt bereit. Österreichische Nutzerinnen und Nutzer können über ID Austria unmittelbar qualifiziert signieren, deutsche über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises — jeweils ohne separate Zertifikatsbestellung.
Vorteile
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