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QUALIFIED TRUST SERVICES

Rechtskonforme digitale Signaturen (eIDAS), um die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse voranzutreiben.

CORPORATE TRUST SERVICES

Kryptografie basierte Trust Services zum Schutz Ihrer digitalen Identitäten, Daten und Geschäftsgeheimnisse.

Qualifizierte elektronische Signaturprodukte auf Basis von eIDAS - rechtsverbindlich und sicher.

API GUIDE

Entfalten Sie das volle Potenzial Ihrer Lösung mit Signaturen der primesign.




DOCUMENT SIGNING API

Signieren von PDF-Dokumenten. PDF-Aufbereitung und Signaturstempel von primesign.



HASH SIGNING API

Signieren von Hashwerten. Dokumenten-Aufbereitung und Darstellung verbleibt bei Ihnen.


RKSV-INTEGRATION

RKSV konforme JWS- und Rohsignaturen von Kassenbelegen.




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Einblicke in digitale Signaturen, eIDAS und Vertrauensdienste.

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Wird eine qualifizierte elektronische Signatur EU-weit anerkannt?

Ja. Nach Artikel 25 Abs. 3 der eIDAS-Verordnung wird eine qualifizierte elektronische Signatur, die auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Signatur anerkannt.

Diese gegenseitige Anerkennung greift automatisch — ohne zusätzliche Prüfung, ohne bilaterales Abkommen und ohne Zutun der beteiligten Unternehmen. Ein mit einem österreichischen qualifizierten Zertifikat signierter Vertrag ist in Deutschland, Frankreich oder Polen ebenso eine QES wie im Ausstellungsland.

So funktioniert die grenzüberschreitende Anerkennung:

  • EU-Vertrauenslisten: Jeder Mitgliedstaat führt eine öffentliche Liste seiner qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Diese Listen bilden gemeinsam die europäische Vertrauensinfrastruktur.
  • Automatische Prüfung: Prüfprogramme wie Adobe Acrobat Reader greifen auf die EU Trusted List zurück und erkennen qualifizierte Signaturen ohne Konfiguration als vertrauenswürdig.
  • Ein Anbieter für alle Märkte: Weil die Anerkennung automatisch greift, genügt ein einziger gelisteter Vertrauensdiensteanbieter für sämtliche EU-Märkte.
  • Grenze: nationale Formvorschriften: Anerkannt wird das Signaturniveau, nicht automatisch die Formgültigkeit des Rechtsgeschäfts. Die Ausnahmekataloge in Deutschland und Österreich unterscheiden sich.
  • Grenze: Drittstaaten: Außerhalb des EWR gilt eIDAS nicht. Die Schweiz unterliegt beispielsweise dem ZertES; Signaturen sind dort nach Schweizer Recht zu beurteilen.
  • Langzeitprüfbarkeit: Für grenzüberschreitende Verträge sollte im PAdES-Format mit eingebetteten Prüfinformationen signiert werden, damit die Prüfung ortsunabhängig funktioniert.

primesign deckt als EU-ansässiger qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter sämtliche Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anbindung ab. Für Softwarehersteller, Integratoren und OEM-Partner bedeutet das: eine Integration statt vieler nationaler Anbieter, bei gleichbleibender Rechtswirkung in jedem Zielmarkt.

Vorteile

  • Nur ein Vertrauensdiensteanbieter für den gesamten Binnenmarkt
  • Keine bilateralen Vereinbarungen oder Zusatzprüfungen erforderlich
  • Einheitliche Vertragsprozesse über Ländergesellschaften hinweg
  • Geringerer Integrations- und Betreuungsaufwand für Integratoren
  • Signierte Dokumente sind überall in der EU ohne Konfiguration prüfbar

Noch Fragen?

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