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QUALIFIED TRUST SERVICES

Rechtskonforme digitale Signaturen (eIDAS), um die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse voranzutreiben.

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Kryptografie basierte Trust Services zum Schutz Ihrer digitalen Identitäten, Daten und Geschäftsgeheimnisse.

Qualifizierte elektronische Signaturprodukte auf Basis von eIDAS - rechtsverbindlich und sicher.

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Entfalten Sie das volle Potenzial Ihrer Lösung mit Signaturen der primesign.




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Was ist der Unterschied zwischen elektronischer und digitaler Signatur?

Die elektronische Signatur ist ein Rechtsbegriff, die digitale Signatur ein technischer Begriff. Die eIDAS-Verordnung kennt ausschließlich die elektronische Signatur und regelt deren Rechtswirkung. Die digitale Signatur bezeichnet dagegen das kryptografische Verfahren — asymmetrische Verschlüsselung mit Schlüsselpaar und Hashwert —, mit dem fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen technisch erzeugt werden.

Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe synonym verwendet, juristisch ist das ungenau. Jede digitale Signatur ist eine elektronische Signatur, aber nicht jede elektronische Signatur ist digital: Ein abfotografiertes Unterschriftsbild in einem PDF ist rechtlich eine einfache elektronische Signatur, technisch jedoch keine digitale Signatur, weil weder Zertifikat noch Schlüsselpaar beteiligt sind.

So unterscheiden sich die beiden Begriffe in der Praxis:

  • Rechtsebene: Die elektronische Signatur beschreibt, welche Rechtswirkung eine Willenserklärung in elektronischer Form entfaltet — geregelt in den Artikeln 25 bis 34 der eIDAS-Verordnung.
  • Technische Ebene: Die digitale Signatur beschreibt das Verfahren: Hashbildung, Verschlüsselung mit dem privaten Schlüssel und Prüfung mit dem öffentlichen Schlüssel.
  • Zertifikatsbindung: Digitale Signaturen setzen immer ein Zertifikat voraus. Einfache elektronische Signaturen kommen ohne aus und sind entsprechend schwächer nachweisbar.
  • Beweiskraft: Nur zertifikatsbasierte Verfahren belegen Authentizität und Integrität technisch. Bei einem Unterschriftsbild muss der Verwender die Zuordnung selbst nachweisen.
  • Prüfbarkeit: Digitale Signaturen lassen sich in jedem gängigen PDF-Programm automatisch prüfen; in Adobe Acrobat Reader sichtbar als grünes Häkchen.
  • Formulierung in Verträgen: In Ausschreibungen sollte das geforderte eIDAS-Niveau stehen — EES, FES oder QES —, nicht der unscharfe Begriff „digitale Unterschrift“.

Das kryptografische Verfahren im Detail:

  • Schlüsselpaar: Jede Nutzerin und jeder Nutzer besitzt einen geheimen privaten Schlüssel und einen frei verteilbaren öffentlichen Schlüssel. Ein gemeinsames Geheimnis zwischen den Parteien ist nicht erforderlich.
  • Hashwert: Aus dem Dokument wird ein eindeutiger Fingerabdruck berechnet. Schon eine minimale Änderung führt zu einem völlig anderen Hashwert.
  • Verschlüsselung und Prüfung: Der Unterzeichner verschlüsselt den Hashwert mit dem privaten Schlüssel; der Empfänger entschlüsselt ihn mit dem öffentlichen Schlüssel und vergleicht ihn mit dem selbst berechneten Wert.

primesign erzeugt digitale Signaturen im technischen Sinn — zertifikatsbasiert, kryptografisch prüfbar und im PAdES-Format abgelegt — und ordnet sie zugleich eindeutig einem eIDAS-Signaturniveau zu. Damit ist für jedes Dokument dokumentiert, welche Rechtswirkung es entfaltet, statt sich auf eine allgemeine Aussage über „digitale Unterschriften“ zu verlassen.

Vorteile

  • Anforderungen in Ausschreibungen werden prüfbar und Angebote vergleichbar
  • Gesetzliche Formvorschriften lassen sich sauber zuordnen
  • Fehlgriffe bei Dokumenten mit Schriftformerfordernis werden vermieden
  • Interne Signaturrichtlinien werden eindeutig formulierbar
  • Auditnachweise stützen sich auf das Signaturniveau, nicht auf Produktbezeichnungen

Noch Fragen?

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