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QUALIFIED TRUST SERVICES

Rechtskonforme digitale Signaturen (eIDAS), um die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse voranzutreiben.

CORPORATE TRUST SERVICES

Kryptografie basierte Trust Services zum Schutz Ihrer digitalen Identitäten, Daten und Geschäftsgeheimnisse.

Qualifizierte elektronische Signaturprodukte auf Basis von eIDAS - rechtsverbindlich und sicher.

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Entfalten Sie das volle Potenzial Ihrer Lösung mit Signaturen der primesign.




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Signieren von PDF-Dokumenten. PDF-Aufbereitung und Signaturstempel von primesign.



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Einblicke in digitale Signaturen, eIDAS und Vertrauensdienste.

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Welche drei Signaturniveaus definiert die eIDAS-Verordnung?

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die Niveaus unterscheiden sich in der Strenge der Identitätsprüfung, der technischen Absicherung des Signaturschlüssels und damit in der Beweiskraft vor Gericht.

Nur die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Artikel 25 Abs. 2 eIDAS der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Eine generelle Vorschrift, welches Niveau für welches Geschäft zu verwenden ist, enthält die Verordnung nicht — maßgeblich sind die nationale Formvorschrift und das Haftungsrisiko des Einzelfalls.

So unterscheiden sich die drei Niveaus:

  • Einfache elektronische Signatur (EES): Keine vorgeschriebene Identitätsprüfung, kein Zertifikat erforderlich. Die Beweiskraft ist gering: Der Verwender muss die Zuordnung zur Person selbst belegen.
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Nach Artikel 26 eIDAS eindeutig einem Unterzeichner zugeordnet, unter dessen alleiniger Kontrolle erstellt und so beschaffen, dass nachträgliche Änderungen erkennbar werden.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): FES plus qualifiziertes Zertifikat eines gelisteten Vertrauensdiensteanbieters plus qualifizierte Signaturerstellungseinheit. Identitätsprüfung auf hohem Vertrauensniveau ist zwingend.
  • Beweislast: Bei der QES kehrt sich die Beweislast praktisch um: Sie gilt als echt, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird. Bei EES und FES liegt der Nachweis beim Verwender.
  • Grenzüberschreitende Anerkennung: Nur die QES wird nach Artikel 25 Abs. 3 eIDAS automatisch in allen Mitgliedstaaten als qualifizierte Signatur anerkannt.
  • Aufwand und Nutzererlebnis: Der Aufwand steigt mit dem Niveau — von der reinen Klickbestätigung bis zur geprüften Identität mit qualifiziertem Zertifikat.

Typische Zuordnung nach Dokumententyp:

  • EES: Interne Freigaben und Laufzettel, Bestellungen und Warenanforderungen, Bekanntmachungen sowie Lieferangebote ohne Formzwang.
  • FES: Kauf- und Mietverträge, Kontoeröffnungen, einfache Arbeitsverträge und HR-Dokumente mit kalkulierbarem Haftungsrisiko.
  • QES: Alle Dokumente mit gesetzlichem Schriftformerfordernis, Verbraucherkreditverträge, Behördendokumente und Verträge mit hohem Streitwert.

primesign ENTERPRISE unterstützt einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen in derselben Workflow-Umgebung. Das Signaturniveau lässt sich pro Dokumentenvorlage fest hinterlegen, sodass Anwenderinnen und Anwender es nicht im Einzelfall entscheiden müssen — der wirksamste Schutz gegen Formfehler in laufenden Prozessen.

Vorteile

  • Formvorschriften werden technisch statt organisatorisch durchgesetzt
  • Kein unnötiger Aufwand dort, wo eine einfache Signatur genügt
  • Belastbare Beweisposition bei Verträgen mit hohem Streitwert
  • Ein Anbieter und eine Integration für alle drei Niveaus
  • Nachvollziehbare Compliance-Dokumentation je Dokumentenart

Noch Fragen?

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